Mustervertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) für öffentliche Auftraggeber

AVV – Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) für öffentliche Auftraggeber (EVB-IT-kompatibel)

zwischen

(1) Öffentlicher Auftraggeber (Verantwortlicher)

und

(2) KrambergIT

– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –

Stand 2025

Vorrang der EVB-IT-Vertragsunterlagen

(1) Dieser AVV ist integraler Bestandteil der EVB-IT-Verträge (Dienstleistung, Überlassung A/B, Pflege, Erstellung), sofern der Auftraggeber diese Vertragsform nutzt.

(2) Bei Widersprüchen gelten folgende Reihenfolge:

EVB-IT Vertragsbedingungen und Anlagen

besondere/besondere Nebenbestimmungen der Vergabestelle

dieser AVV

AGB des Auftragsverarbeiters

(3) Diese Vereinbarung ersetzt keine EVB-IT-Datenschutzklauseln, sondern ergänzt sie.

1. Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des öffentlichen Auftraggebers gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Art, Umfang, Zweck und Kategorien der Daten ergeben sich aus dem EVB-IT-Hauptvertrag bzw. der Leistungsbeschreibung.

(3) Die Dauer des AVV entspricht der Vertragslaufzeit; eine automatische Verlängerung findet nicht statt (Vergaberecht).

2. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

(1) Zwecke:

Betrieb, Pflege und Wartung von SaaS-/Cloud-/On-Premises-Systemen

KI-basierte Funktionen (z. B. Textanalyse, Automatisierung, Datenverarbeitung)

IT-Dienstleistungen im Rahmen von EVB-IT Dienstleistung

Big-Data-Analysen, Dashboards, Reports

Hosting in EU-Rechenzentren

Support, Ticketing, Incident-Management

(2) Kategorien betroffener Personen:

Bürgerinnen und Bürger

Beschäftigte der Verwaltung

Lehrkräfte, Schüler*innen (bei KI-Kinderakademie)

Kursteilnehmer

Dritte, deren Daten der Auftraggeber verarbeitet

(3) Datenkategorien:

Identifikationsdaten

Kontakt- & Kommunikationsdaten

Nutzungs- und Protokolldaten

IT-Systemdaten (Logfiles)

optionale Inhaltsdaten (Dokumente, Texte, Anfragen)

(4) Keine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, außer explizit vereinbart.

3. Weisungsrecht des öffentlichen Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat ein uneingeschränktes Weisungsrecht.

(2) Weisungen erfolgen schriftlich oder elektronisch (Ticket-System möglich).

(3) Der Auftragsverarbeiter informiert unverzüglich, wenn eine Weisung rechtswidrig erscheint.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zu:

DSGVO- & BDSG-konformer Verarbeitung

Umsetzung des BSI-Grundschutzes (mindestens Basis-Absicherung)

Verarbeitung nur innerhalb der EU/EWR

Einrichtung eines Rollen- & Berechtigungskonzepts

Verschlüsselung aller Übertragungswege

regelmäßigen Schulungen der Mitarbeitenden

Verarbeitung ausschließlich nach dokumentierter Weisung

sofortiger Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO)

5. Vertraulichkeit & Verpflichtung der Mitarbeitenden

(1) Mitarbeitende des Auftragsverarbeiters sind gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO auf Vertraulichkeit verpflichtet.

(2) Sicherheits- und Datenschutzschulungen werden mindestens jährlich durchgeführt.

6. TOMs – Technische und organisatorische Maßnahmen

gemäß Art. 32 DSGVO, BSI-Grundschutz-orientiert

6.1 Organisatorische Maßnahmen

Datenschutz-Managementsystem

dokumentiertes Berechtigungskonzept

Vier-Augen-Prinzip in sensiblen Prozessen

Schulungen & Awareness-Maßnahmen

Notfallhandbuch & Incident-Eskalationswege

6.2 Zugang & Zutrittskontrolle

Zutritt nur mit Authentifizierung (Chipkarten, biometrisch)

Videoüberwachung in Rechenzentren

Trennung von Test- & Produktivumgebungen

6.3 Zugriffskontrolle

Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)

Rollenbasierte Berechtigungen (RBAC)

Zero-Trust-Prinzip (soweit technisch möglich)

Passwort-Richtlinien nach BSI TR-02102

6.4 Weitergabekontrolle

TLS 1.2+ Verschlüsselung

VPN bei Behördenzugängen

standardisierte Protokollierung aller Zugriffe

6.5 Eingabekontrolle

revisionssichere Logging-Systeme

lückenlose Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse

6.6 Verfügbarkeitskontrollen

geo-redundante Backups

RAID-Systeme / hochverfügbare Cloud

Notfallwiederherstellungskonzept (Disaster Recovery Plan)

6.7 Trennungsgebot

Mandantenfähige Datenstrukturen

strikte Trennung von Kundendaten

Pseudonymisierung, sofern möglich

7. Subunternehmer (Unterauftragsverhältnisse nach EVB-IT)

(1) Unterauftragnehmer dürfen nur eingesetzt werden, wenn:

sie DSGVO-konform sind

der Auftraggeber vorher zugestimmt hat

sie schriftlich nach Art. 28 DSGVO verpflichtet wurden

(2) Kategorien eingesetzter Subunternehmer:

Kategorie           Beispiel              Standort             Zertifizierung

Rechenzentrum             Hosting/Cloud EU          ISO 27001

Monitoring        Systemüberwachung  EU          ISO 27001

KI-Modellbetrieb           Modellhosting EU          DSGVO-konform

Support-System            Ticketsystem   EU          ISO 27001

(3) Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher angezeigt.

(4) Der Auftraggeber kann einzelne Subdienstleister ablehnen.

8. Unterstützungspflichten gemäß Art. 28 DSGVO

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei:

Betroffenenanträgen (Art. 12–23 DSGVO)

Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO)

Sicherheitsmeldungen

Audits & Prüfungen

Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen (falls notwendig)

9. Lösch- und Rückgabekonzept (EVB-IT-geeignet)

(1) Nach Ende des Vertrags:

vollständige Rückgabe aller Daten

strukturierte Datenexporte (z. B. CSV, JSON, SQLDump)

Datenlöschung nach schriftlicher Weisung

(2) Standard-Löschfristen:

Datentyp            Löschfrist

Plattformdaten               max. 30 Tage nach Vertragsende

Backups             max. 90 Tage

Logdaten           7–180 Tage (je nach Zweck)

(3) Ein Löschprotokoll wird dem Auftraggeber ausgehändigt.

(4) Die Prüfung durch den Auftraggeber ist zulässig.

10. Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen

(Art. 33 und 34 DSGVO)

(1) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

(2) Die Meldung enthält mindestens:

Art der Verletzung

betroffene Datenkategorien

geschätzte Anzahl betroffener Personen

Auswirkungen

ergriffene und geplante Maßnahmen

11. Auditrechte & behördliche Prüfungen

(EVB-IT kompatibel)

(1) Der Auftraggeber sowie befugte Dritte (z. B. Landes-/Bundesprüfbehörden, Rechnungshof, Datenschutzbehörden) haben das Recht:

Audits durchzuführen

Einsicht in relevante Unterlagen zu nehmen

TOMs zu prüfen

Zertifikate & Prüfberichte anzufordern

(2) Prüfungen erfolgen mit angemessener Vorankündigung.

(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt die Prüfung vollumfänglich.

12. Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen des EVB-IT-Hauptvertrags.

Die Haftung für Datenschutzverstöße richtet sich nach Art. 82 DSGVO.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform

Der Vertrag endet automatisch mit dem Hauptvertrag

Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt

Es gilt deutsches Datenschutzrecht